Aktuelle Informationen zur FINRON GmbH
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Empfehlung: Vorauszahlungen für Heizkosten anpassen

Bereits im Februar haben wir über die in 2021 stark gestiegen Heizkosten informiert. Aufgrund der extrem gestiegenen Energiepreise sollte – trotz eines relativ gleichbleibenden Verbrauchs – mit wesentlich höheren Heizkosten gerechnet werden. Um hohe Nachzahlungen mit der Jahresabrechnung zu vermeiden, ist es ratsam, die Vorauszahlungen für Heiz- und Warmwasserkosten frühzeitig anzupassen.

§ 560 Abs. 4 BGB gibt beiden Vertragsparteien ein Instrument an die Hand, um die Anpassung der monatlichen Vorausauszahlungen in einer angemessenen Höhe vorzunehmen.

Voraussetzung: Die Abrechnung der Betriebskosten und Vorauszahlungen wurden vereinbart.

Grundlage: Die letzte Heizkostenabrechnung.

Laut dem Urteil des Bundesgerichtshofs (28.09.2011, VIII ZR 294/10) besteht die Möglichkeit, eine konkrete Kostensteigerung (kein pauschaler Sicherheitszuschlag!) in die Berechnung der Vorauszahlung mit einfließen zu lassen.

Mehr zum rechtlichen Hintergrund erfahren Sie hier.

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