Bürogebäude

Mehr als eine Heizkostenabrechnung

Kundenorientiert, transparent, zuverlässig

Über uns

Die FINRON GmbH ist ein Abrechnungs- und Messdienstleister, der sich auf die Immobilienwirtschaft spezialisiert hat. Wir erstellen zuverlässig die Heizkostenabrechnung für Verwaltungen von Wohnimmobilien bis hin zu komplexen Gewerbeobjekten. Dabei übernehmen wir auch die Ausstattung der Objekte mit modernster Messtechnik und die Ablesung der Verbrauchsdaten. Bei der Zusammenarbeit profitieren Sie von der langjährigen Berufserfahrung unserer Experten und schnellen Reaktionszeiten. Unser Leistungsspektrum wird durch weitere Immobilienservices in den Bereichen Messkonzepte, Verbrauchsanalyse, Energieausweis und Rauchwarnmelder-Service ergänzt.

Über Uns
Gewerbeimmobilie

Unsere Leistungen

Komplexität einfach messen und abrechnen: Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zu unserem Leistungsportfolio.

Zusammenarbeit mit FINRON Ihr Mehrwert

Die erfahrenen Experten der FINRON GmbH nehmen Ihnen alle anfallenden Arbeiten rund um die Heizkostenabrechnung ab und unterstützen Sie weit darüber hinaus. Während des gesamten Abrechnungsprozesses steht Ihnen ein direkter Ansprechpartner zur Verfügung, der Ihnen schnell und unbürokratisch weiterhilft. Unser Fokus liegt auf der Heizkostenabrechnung für jede Gebäudeart und der damit verbundenen Umsetzung kundenspezifischer Anforderungen. Ein faires Miteinander mit einer transparenten Kosten- und Preisstruktur ist uns besonders wichtig. Mit unserem zuverlässigen Gerätemanagement schaffen wir die Grundlage für eine korrekte Abrechnung.

Wasserzähler
Heizkosten, Zählerstand

Unsere Produkte

Smarte Lösungen, exakte Messwerte: Wir sind nicht herstellergebunden und verwenden frei auslesbare Messtechnik, die höchsten Qualitätsstandards entspricht.

Aktuelles

01.02.2023

Handlungsempfehlung zur Gestaltung der Informationen nach § 6 Abs. 3 HeizkV

Durch § 6a Abs. 3 HeizkV werden vom Verordnungsgeber erweiterte Informationspflichten definiert, die im Zusammenhang mit der Heizkostenabrechnung zur Verfügung gestellt werden müssen. Soweit diese Informationen nicht oder nicht vollständig mitgeteilt werden, besteht nach § 12 Abs. 1 HeizkV ein Kürzungsrecht des Wohnungsmieters i.H.v. 3 % des Abrechnungsergebnisses.

17.01.2023

Wissenswertes zur Ermittlung der CO2-Emissionsfaktoren

Mit dem Kohlenstoffdioxidaufteilungsgesetz (CO2KostAuf) kommen zahlreiche Fragestellungen auf die Vermieter und Messdienstleister zu. Eine davon lautet: Woraus ergeben sich die Emissionsfaktoren für die einzelnen Brennstoffarten und die Wärmelieferung?

15.12.2022

Frohe Weihnachten!

Liebe Kunden, sehr geehrte Geschäftspartner, die FINRON wünscht Ihnen, Ihrer Familie und Ihrem Team ein schönes Weihnachtsfest, viele erholsame Momente und alles Gute für das neue Jahr 2023! Zum Jahresende möchten wir uns ganz herzlich für die gelungene Zusammenarbeit bedanken und freuen uns darauf, Sie weiterhin partnerschaftlich und tatkräftig zu unterstützen!

Das sagen unsere Kunden