Bürogebäude

Mehr als eine Heizkostenabrechnung

Kundenorientiert, transparent, zuverlässig

Über uns

Die FINRON GmbH ist ein Abrechnungs- und Messdienstleister, der sich auf die Immobilienwirtschaft spezialisiert hat. Wir erstellen zuverlässig die Heizkostenabrechnung für Verwaltungen von Wohnimmobilien bis hin zu komplexen Gewerbeobjekten. Dabei übernehmen wir auch die Ausstattung der Objekte mit modernster Messtechnik und die Ablesung der Verbrauchsdaten. Bei der Zusammenarbeit profitieren Sie von der langjährigen Berufserfahrung unserer Experten und schnellen Reaktionszeiten. Unser Leistungsspektrum wird durch weitere Immobilienservices in den Bereichen Messkonzepte, Verbrauchsanalyse, Energieausweis und Rauchwarnmelder-Service ergänzt.

Über Uns
Gewerbeimmobilie

Unsere Leistungen

Komplexität einfach messen und abrechnen: Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zu unserem Leistungsportfolio.

Zusammenarbeit mit FINRON Ihr Mehrwert

Die erfahrenen Experten der FINRON GmbH nehmen Ihnen alle anfallenden Arbeiten rund um die Heizkostenabrechnung ab und unterstützen Sie weit darüber hinaus. Während des gesamten Abrechnungsprozesses steht Ihnen ein direkter Ansprechpartner zur Verfügung, der Ihnen schnell und unbürokratisch weiterhilft. Unser Fokus liegt auf der Heizkostenabrechnung für jede Gebäudeart und der damit verbundenen Umsetzung kundenspezifischer Anforderungen. Ein faires Miteinander mit einer transparenten Kosten- und Preisstruktur ist uns besonders wichtig. Mit unserem zuverlässigen Gerätemanagement schaffen wir die Grundlage für eine korrekte Abrechnung.

Wasserzähler
Heizkosten, Zählerstand

Unsere Produkte

Smarte Lösungen, exakte Messwerte: Wir sind nicht herstellergebunden und verwenden frei auslesbare Messtechnik, die höchsten Qualitätsstandards entspricht.

Aktuelles

08.08.2023

Verbrauchsdatenerfassung über Funk

Geht von fernablesbaren Messgeräten eine Gesundheitsgefahr aus? Diese Frage bekommen unsere Mitarbeitenden immer wieder gestellt. Warum der Einsatz unserer Funk-Messgeräte aus elektromagnetischer Sicht unbedenklich ist, erfahren Sie in einem Informationsflyer des Herstellers.

28.07.2023

FINRON-Kundenportal jetzt online!

Seit 01.01.2022 ist die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) durch § 6 der Heizkostenverordnung vorgeschrieben. Sie gibt Nutzern regelmäßig einen Überblick zum persönlichen Energieverbrauch. Die UVI sorgt so für mehr Transparenz und einen bewussteren Umgang mit Energie.Insofern im Gebäude fernauslesbare Geräte installiert sind, müssen Eigentümer und Verwalter von Gebäuden die Nutzer monatlich über den Verbrauch von Heizung und Warmwasser informieren.

26.06.2023

Härtefallhilfen bei nicht leistungsgebundenen Energieträgern

Ähnlich wie bei der Strom- und Gaspreisbremse werden Privathaushalte mit nicht leistungsgebundenen Energieträgern z. B. Heizöl, Holzpellets, Flüssiggas rückwirkend für das Jahr 2022 einmalig unterstützt. Für den Antrag können Rechnungen vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 bei der zuständigen Landesbehörde über eine digitale Plattform eingereicht werden.

Das sagen unsere Kunden