FINRON GmbH - Aktuelles
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Heizen wird teurer: Prognosen der CO2-Preisentwicklung

Die CO2-Abgabe beträgt seit Anfang des Jahres 45 Euro pro Tonne. Doch die Höhe wird in den kommenden Jahren stark zunehmen, so die Prognosen. Seit 2021 müssen Unternehmen, die fossile Brenn- und Kraftstoffe wie Erdgas, Benzin, Diesel und Heizöl auf den Markt bringen, den CO2-Preis bezahlen. Dieser betrug zunächst 25 Euro, dann 30 und nun 45 Euro. Bis 2025 soll er auf 55 Euro steigen.

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FAQs zur CO₂-Kostenaufteilung

Das CO₂KostAufG ist am 01.01.2023 in Kraft getreten. In unserem Blogbeitrag haben wir die wichtigsten Fragen zum Thema für Sie zusammengefasst.

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Heizen wird teurer - CO2-Preis steigt

Ab 2024 müssen Nutzer mehr für´s Heizen mit Öl und Gas bezahlen. Warum? Die Bundesregierung hebt den CO2-Preis von derzeit 30 auf 40 Euro pro Tonne an. So ist – auch bei gleichbleibendem oder sogar gesunkenem Verbrauch – mit Mehrkosten beim Heizen zu rechnen.

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FINRON-Kundenportal jetzt online!

Seit 01.01.2022 ist die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) durch § 6 der Heizkostenverordnung vorgeschrieben. Sie gibt Nutzern regelmäßig einen Überblick zum persönlichen Energieverbrauch. Die UVI sorgt so für mehr Transparenz und einen bewussteren Umgang mit Energie.

Insofern im Gebäude fernauslesbare Geräte installiert sind, müssen Eigentümer und Verwalter von Gebäuden die Nutzer monatlich über den Verbrauch von Heizung und Warmwasser informieren.

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Härtefallhilfen bei nicht leistungsgebundenen Energieträgern

Ähnlich wie bei der Strom- und Gaspreisbremse werden Privathaushalte mit nicht leistungsgebundenen Energieträgern z. B. Heizöl, Holzpellets, Flüssiggas rückwirkend für das Jahr 2022 einmalig unterstützt. Für den Antrag können Rechnungen vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 bei der zuständigen Landesbehörde über eine digitale Plattform eingereicht werden.

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Probleme mit der Mehrwertsteuersenkung für Gas und Fernwärme

"In den ersten Monaten des Jahres gehen regelmäßig die Jahresrechnungen der Energieversorger bei den Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltern ein. Für das Jahr 2022 gab es insbesondere wegen der Berechnung der Dezember-Soforthilfe und der Mehrwertsteuersenkungen einige Verzögerungen. Leider gilt hier nicht „Was lange währt wird endlich gut". Im Gegenteil gibt es eine Vielzahl von möglichen Abrechnungsfehlern, wie die Flut an Nachfragen zu diesem Thema belegt.

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