Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung
Zur Entlastung der Wirtschaft und der Nutzer hat das Bundeskabinett die Änderung der Mess- und Eichverordnung (MessEGÄ) verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus und wird im Herbst 2021 erwartet. In unserem Blogbeitrag informieren wir Sie über die Kernaussagen der neuen Verordnung.
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