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Seit 01.01.2022 ist die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) durch § 6 der Heizkostenverordnung vorgeschrieben. Sie gibt Nutzern regelmäßig einen Überblick zum persönlichen Energieverbrauch. Die UVI sorgt so für mehr Transparenz und einen bewussteren Umgang mit Energie.

Insofern im Gebäude fernauslesbare Geräte installiert sind, müssen Eigentümer und Verwalter von Gebäuden die Nutzer monatlich über den Verbrauch von Heizung und Warmwasser informieren.

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