Neues Kohlenstoffdioxidaufteilungsgesetz
Am 02.04.2022 haben sich die Bundesministerien für Wirtschaft und Klima, Bau sowie Justiz auf eine faire Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern im Rahmen der Heizkostenabrechnung verständigt. Für Wohngebäude ist ein Stufenmodell vorgesehen, bei Nichtwohngebäuden eine 50:50 Aufteilung. Bislang tragen Mieter die Kosten allein.
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