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Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen beschlossen

Am 01.06.2022 hat der sächsische Landtag die Ausstattungsfrist für Rauchwarnmelder in Bestandsgebäuden bis zum 31.12.2023 beschlossen. Der bisherige Gesetzesentwurf sah eine Frist bis Ende 2024 vor.

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