Empfehlung: Vorauszahlungen für Heizkosten anpassen
Bereits im Februar haben wir über die in 2021 stark gestiegen Heizkosten informiert. Aufgrund der extrem gestiegenen Energiepreise sollte – trotz eines relativ gleichbleibenden Verbrauchs – mit wesentlich höheren Heizkosten gerechnet werden. Um hohe Nachzahlungen mit der Jahresabrechnung zu vermeiden, ist es ratsam, die Vorauszahlungen für Heiz- und Warmwasserkosten frühzeitig anzupassen.
§ 560 Abs. 4 BGB gibt beiden Vertragsparteien ein Instrument an die Hand, um die Anpassung der monatlichen Vorausauszahlungen in einer angemessenen Höhe vorzunehmen.
Voraussetzung: Die Abrechnung der Betriebskosten und Vorauszahlungen wurden vereinbart.
Grundlage: Die letzte Heizkostenabrechnung.
Laut dem Urteil des Bundesgerichtshofs (28.09.2011, VIII ZR 294/10) besteht die Möglichkeit, eine konkrete Kostensteigerung (kein pauschaler Sicherheitszuschlag!) in die Berechnung der Vorauszahlung mit einfließen zu lassen.
Mehr zum rechtlichen Hintergrund erfahren Sie hier.
Sie haben Fragen? Gerne sind wir für Sie da.