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Heizkostenverordnung vertagt, Mess- und Eichverordnung beschlossen

Bei der Plenarsitzung des Bundesrats am 17.09.2021 standen die Novellierung der Heizkostenverordnung sowie die Mess- und Eichverordnung ursprünglich auf der Agenda. Erstere wurde überraschend von der Tagesordnung genommen. Die Zustimmung durch den Bundesrat wurde somit vertagt.

Novellierung der Heizkostenverordnung

Nach dem Beschluss durch die Bundesregierung galt die Zustimmung des Bundesrats eigentlich nur noch als Formsache. Nun wurde die Entscheidung aufgrund von Anträgen des Wirtschafts- und Umweltausschusses vertagt. Unter anderem sei die Bearbeitung von umfangreichen Stellungnahmen noch nicht abgeschlossen. Außerdem soll die neue Heizkostenverordnung nach Auffassung des Umweltausschusses die Aufteilung der CO2-Kosten mitregeln.

Bislang ist unbekannt, wann der Bundesrat über die novellierte Heizkostenverordnung entscheidet.

Für weitere Informationen zu den geplanten Neuregelungen lesen Sie unseren Blogbeitrag.

Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung

Der Bundesrat hat der Verordnung am 17.09.2021 zugestimmt.

Somit belaufen sich die Eichfristen von Wärme-, Kälte, Kalt- und Warmwasserzählern nicht mehr auf 5, sondern auf 6 Jahre. Auch bei bereits installierten Messgeräten verlängert sich die Eichfrist auf 6 Jahre.

Die Gesetzesänderung tritt mit dem Erscheinen im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Mehr zum Thema erfahren Sie hier.

Quelle

Mitgliederinformation vom 21. September 2021, DEUMESS e. V.

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