FINRON GmbH - Aktuelles
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Handlungsempfehlung zur Gestaltung der Informationen nach § 6 Abs. 3 HeizkV

Durch § 6a Abs. 3 HeizkV werden vom Verordnungsgeber erweiterte Informationspflichten definiert, die im Zusammenhang mit der Heizkostenabrechnung zur Verfügung gestellt werden müssen. Soweit diese Informationen nicht oder nicht vollständig mitgeteilt werden, besteht nach § 12 Abs. 1 HeizkV ein Kürzungsrecht des Wohnungsmieters i.H.v. 3 % des Abrechnungsergebnisses.

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Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG)

Die stark gestiegenen Energiepreise führen zu teilweise enormen finanziellen Belastungen bei Gas- und Wärmekunden. Um dem entgegenzuwirken, hat der Bundesrat am 14.11.2022 in einer Sondersitzung die sogenannte Dezember-Soforthilfe freigegeben. Das Gesetz ist am 19.11.2022 in Kraft getreten.

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Update: Neues Kohlenstoffdioxidaufteilungsgesetz

Am 10.11.2022 hat der Bundestag das Kohlenstoffdioxidaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) beschlossen. Die Regelungen treten zum 01.01.2023 in Kraft. Bei Wohngebäuden sehen sie eine Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern mittels eines Stufenmodells vor.

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Zwischenablesungen bei Energiepreisänderungen?

Sind Zwischenablesungen für Heizkosten bei Energiepreisänderungen notwendig? In der Mitgliederinformation des DEUMESS e. V. hat Rechtsanwalt Martin Alter dazu die nachfolgende Stellungnahme abgegeben.

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Neues Kohlenstoffdioxidaufteilungsgesetz

Am 02.04.2022 haben sich die Bundesministerien für Wirtschaft und Klima, Bau sowie Justiz auf eine faire Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern im Rahmen der Heizkostenabrechnung verständigt. Für Wohngebäude ist ein Stufenmodell vorgesehen, bei Nichtwohngebäuden eine 50:50 Aufteilung. Bislang tragen Mieter die Kosten allein.

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