FINRON GmbH - Aktuelles
Aktuelle Informationen zur FINRON GmbH

Aktuelles

In unserem Blog erfahren Sie mehr über uns und erhalten aktuelle Informationen aus der Abrechnungs- und Messdienstbranche.

Probleme mit der Mehrwertsteuersenkung für Gas und Fernwärme

"In den ersten Monaten des Jahres gehen regelmäßig die Jahresrechnungen der Energieversorger bei den Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltern ein. Für das Jahr 2022 gab es insbesondere wegen der Berechnung der Dezember-Soforthilfe und der Mehrwertsteuersenkungen einige Verzögerungen. Leider gilt hier nicht „Was lange währt wird endlich gut". Im Gegenteil gibt es eine Vielzahl von möglichen Abrechnungsfehlern, wie die Flut an Nachfragen zu diesem Thema belegt.

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Handlungsempfehlung zur Gestaltung der Informationen nach § 6 Abs. 3 HeizkV

Durch § 6a Abs. 3 HeizkV werden vom Verordnungsgeber erweiterte Informationspflichten definiert, die im Zusammenhang mit der Heizkostenabrechnung zur Verfügung gestellt werden müssen. Soweit diese Informationen nicht oder nicht vollständig mitgeteilt werden, besteht nach § 12 Abs. 1 HeizkV ein Kürzungsrecht des Wohnungsmieters i.H.v. 3 % des Abrechnungsergebnisses.

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Frohe Weihnachten!

"Weiß sind Türme, Dächer, Zweige, und das Jahr geht auf die Neige, und das schönste Fest ist da!" (Theodor Fontane)

Liebe Kunden, sehr geehrte Geschäftspartner,

die FINRON wünscht Ihnen, Ihrer Familie und Ihrem Team ein schönes Weihnachtsfest, viele erholsame Momente und alles Gute für das neue Jahr 2023!

Zum Jahresende möchten wir uns ganz herzlich für die gelungene Zusammenarbeit bedanken und freuen uns darauf, Sie weiterhin partnerschaftlich und tatkräftig zu unterstützen!

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Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG)

Die stark gestiegenen Energiepreise führen zu teilweise enormen finanziellen Belastungen bei Gas- und Wärmekunden. Um dem entgegenzuwirken, hat der Bundesrat am 14.11.2022 in einer Sondersitzung die sogenannte Dezember-Soforthilfe freigegeben. Das Gesetz ist am 19.11.2022 in Kraft getreten.

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Update: Neues Kohlenstoffdioxidaufteilungsgesetz

Am 10.11.2022 hat der Bundestag das Kohlenstoffdioxidaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) beschlossen. Die Regelungen treten zum 01.01.2023 in Kraft. Bei Wohngebäuden sehen sie eine Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern mittels eines Stufenmodells vor.

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