Kaltwasserverbrauch - was gilt für die Erfassung und Abrechnung?
Gemäß der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) sind die Heiz- und Warmwasserkosten verbrauchsabhängig abzurechnen. Mit der Novelle der Heizkostenverordnung wurde u. a. die Fernablesbarkeit von Messgeräten und die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) verpflichtend eingeführt. Doch, welche Regelungen gelten für den Kaltwasserverbrauch?
Generell wird der Einbau von Kaltwasserzählern in den Landesbauverordnungen der Bundesländer geregelt. Mit Ausnahme von Bayern schreiben alle Bundesländer den Einbau von Kaltwasserzählern in Neubauten vor. Bestandsgebäude müssen technisch nachgerüstet werden, insofern der bauliche Aufwand nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten einhergeht. Im Gegensatz zum Heiz- und Warmwasserverbrauch muss der Kaltwasserverbrauch also nicht immer verbrauchsabhängig abgerechnet werden. In der Regel erfolgt stattdessen die Umlegung des Gesamtverbrauchs auf alle Nutzer mittels eines Verteilerschlüssels. In vielen Fällen erscheint das unfair. Denn eine alleinstehende Person zahlt damit genau so viel wie eine 4-köpfige-Famile. Oder ein sparsamer Nutzer muss für denselben Betrag aufkommen wie ein Nutzer, der nicht so viel Wert auf seinen Kaltwasserverbrauch legt.
Vielmehr können transparente und für den Nutzer zugängliche Verbrauchsdaten den Anreiz für einen sparsameren Umgang schaffen. Bei den Heiz- und Warmwasserkosten zeigt die UVI den persönlichen Energieverbrauch strukturiert auf, regt zum Nachdenken im Sinne des Umweltschutzes an und hilft dem Nutzer Kosten einzusparen.
Die FINRON GmbH setzt für die Verbrauchserfassung intelligente Messsysteme ein. Damit werden Ablesetermine vor Ort hinfällig. Das schafft Transparenz, erhöht die Genauigkeit der Abrechnung und entlastet die Umwelt.
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