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Seit 01.01.2022 ist die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) durch § 6 der Heizkostenverordnung vorgeschrieben. Sie gibt Nutzern regelmäßig einen Überblick zum persönlichen Energieverbrauch. Die UVI sorgt so für mehr Transparenz und einen bewussteren Umgang mit Energie.
Insofern im Gebäude fernauslesbare Geräte installiert sind, müssen Eigentümer und Verwalter von Gebäuden die Nutzer monatlich über den Verbrauch von Heizung und Warmwasser informieren.
Laut Gesetzgeber muss die UVI folgende Informationen enthalten:
- → Verbrauchswerte von Heizung und Warmwasser des letzten Monats in Kilowattstunden
- → Vergleich zum Vormonat sowie zum entsprechenden Monat des Vorjahres (wenn Daten erhoben wurden)
- → Vergleich zu einem Durchschnittsverbraucher
Über unser Kundenportal stellen wir die Daten ganz unkompliziert zur Verfügung. Sie können am PC oder per App abgerufen werden. Die App „Mein Energiemonitor“ ist im App-Store oder bei Google Play erhältlich.
Bei Fragen zur UVI sprechen Sie uns gerne an.
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