Härtefallhilfen bei nicht leistungsgebundenen Energieträgern
Ähnlich wie bei der Strom- und Gaspreisbremse werden Privathaushalte mit nicht leistungsgebundenen Energieträgern z. B. Heizöl, Holzpellets, Flüssiggas rückwirkend für das Jahr 2022 einmalig unterstützt. Für den Antrag können Rechnungen vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 bei der zuständigen Landesbehörde über eine digitale Plattform eingereicht werden.
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