Aktuelle Informationen zur FINRON GmbH
Aktuelle Informationen zur FINRON GmbH

Update: Neues Kohlenstoffdioxidaufteilungsgesetz

Am 10.11.2022 hat der Bundestag das Kohlenstoffdioxidaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) beschlossen. Die Regelungen treten zum 01.01.2023 in Kraft. Bei Wohngebäuden sehen sie eine Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern mittels eines Stufenmodells vor.

Generell erfolgt die Kostenverteilung in Abhängigkeit der energetischen Qualität des Gebäudes (CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche). Hierfür werden die Daten der jährliche Heizkostenabrechnung herangezogen (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1). Der Energiebedarfsausweis dient nicht wie ursprünglich diskutiert als Grundlage.

Bei Nichtwohngebäuden gibt es zunächst eine 50:50 Aufteilung. Grund: Die Gebäude sind zu verschieden (z. B. Größe, Nutzungsart, Verbrauch). Eine Datengrundlage fehlt hierzu aktuell noch.

Die Regelungen sollen unbefristet gelten und bis zum 30. September 2026 evaluiert werden. Die erforderliche Datengrundlage soll bis Ende 2024 erarbeitet werden.

Mehr zum Inhalt des CO2KostAufG können Sie in unserem Blogbeitrag „Neues Kohlenstoffdioxidaufteilungsgesetz“ nachlesen.

Die Beschlussempfehlung und den Bericht des Bundestags können Sie hier einsehen.

Quelle

Mitgliederinformation vom 11. November 2022, DEUMESS e. V.

zurück zu Aktuelles