Neues Kohlenstoffdioxidaufteilungsgesetz
Am 02.04.2022 haben sich die Bundesministerien für Wirtschaft und Klima, Bau sowie Justiz auf eine faire Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern im Rahmen der Heizkostenabrechnung verständigt. Für Wohngebäude ist ein Stufenmodell vorgesehen, bei Nichtwohngebäuden eine 50:50 Aufteilung. Bislang tragen Mieter die Kosten allein.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
Stufenmodell für Wohngebäude: Der aktuelle Gesetzentwurf sieht eine Aufteilung der CO2-Kosten in 10 % Schritten zwischen dem Eigentümer und Mieter vor, sprich in Abhängigkeit von der energetischen Qualität des Gebäudes und des Nutzerverhaltens.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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Allgemeine Einflussfaktoren auf den Energieverbrauch:
- → Vorlauftemperatur der Heizung
- → Eingestellte Temperatur am Warmwasserboiler / Einstellung der thermischen Desinfektion (Stichwort: Legionellen)
- → Nachtabsenkung Heizung
- → Einstellung der Heizkurve
- → Hydraulischer Abgleich
- → Lüftungs- und Heizverhalten der Nutzer
- → Temperatur in der Wohnung: Je Grad ca. 6 % Einsparung der Heizkosten
50:50 Aufteilung bei Nichtwohngebäuden: Ab voraussichtlich 2026 soll hier ebenfalls auf ein Stufenmodell umgestellt werden. Aktuell fehlt es noch an statistischem Datenmaterial.
Die Regelungen sollen zum 01.01.2023 in Kraft treten, womit die aktuellen Heizkostenabrechnungen noch nicht betroffen sind.
Aktueller Stand Gesetzgebungsverfahren
Ein aktueller Diskussionspunkt ist, ob die Aufteilung an den tatsächlich abgerechneten Verbrauch oder an den Energiebedarf laut Energiebedarfsausweis gekoppelt wird. Mehr zum aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens erfahren Sie hier oder in der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG).
Quelle
Bundesministerium für Wirtschafft und Klimaschutz