BGH-Urteil: Fehlender Wärmezähler, Kürzungsrecht des Nutzers
Hat ein Wohnungsnutzer beim Fehlen des vorgeschriebenen Wärmezählers für die Erfassung des Anteils für die Erwärmung des Warmwassers bei verbundenen Anlagen ein Kürzungsrecht gemäß § 12 Abs. 1 HeizkostenV? Diese Frage ist seit Jahren strittig und wurde vom Bundesgerichtshof mit dem Urteil vom 12.01.2022 bejaht.
In ihrer Entscheidung stellten die Richter klar, dass sich der Strafabzug in Höhe von 15 % sowohl auf die Heiz- als auch auf die Warmwasserkosten erstreckt.
Mehr über den Sachverhalt und die ausführlichen Informationen zur Entscheidung (BGH, Urteil v. 12.01.2022, VIII ZR 151/20) erfahren Sie hier.