Mess- und Eichverordnung in Kraft getreten
Am 02.11.2021 wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Gesetzesänderungen sind somit rechtsgültig und treten in Kraft (03.11.2021).
Über den Link können Sie die Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung abrufen. Die wichtigsten Kernaussagen der neuen Verordnung haben wir in unserem Blogbeitrag für Sie zusammengefasst.
Mit uns sind Sie gut vorbereitet
Die FINRON GmbH arbeitet daran, die Prozesse anzupassen und die Mietverträge der Messgeräte von 5 auf 6 Jahre zu verlängern. Neben einheitlichen Austauschterminen gibt es einen weiteren positiven Nebeneffekt: Die Mietkosten für die Messgeräte pro Jahr sinken.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Quelle
Mitgliederinformation vom 03. November 2021, DEUMESS e. V.