Gesetzliche Vorgaben erfüllen.
Handelt es sich um eine „sparsame“ Immobilie oder gibt es große Wärmeverluste? Sind erhöhte Energiekosten zu befürchten? Diese Fragen beantwortet der Energieausweis. Er gibt Auskunft über die Energieeffizienz einer Immobilie und muss bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden vorliegen.
Am 1. November 2020 trat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Es löste die Energieeinsparverordnung (ENEV) ab, die seit 2007 die gesetzliche Basis für die Ausstellung der Energieausweise gebildet hat.
Unsere Leistungen:
- Wir erstellen verbrauchsorientierte Energieausweise für Ihre Objekte, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
- Für einen bedarfsorientierten Energieausweis empfehlen wir Ihnen gerne einen fachkundigen Energieberater.
- Ein persönlicher Ansprechpartner berät Sie umfassend und unterstützt Sie fachlich.
Sie haben Fragen zum Thema Energieausweis? Wir helfen Ihnen gerne weiter!