Bürogebäude

Mehr als eine Heizkostenabrechnung

Kundenorientiert, transparent, zuverlässig

Über uns

Die FINRON GmbH ist ein Abrechnungs- und Messdienstleister, der sich auf die Immobilienwirtschaft spezialisiert hat. Wir erstellen zuverlässig die Heizkostenabrechnung für Verwaltungen von Wohnimmobilien bis hin zu komplexen Gewerbeobjekten. Dabei übernehmen wir auch die Ausstattung der Objekte mit modernster Messtechnik und die Ablesung der Verbrauchsdaten. Bei der Zusammenarbeit profitieren Sie von der langjährigen Berufserfahrung unserer Experten und schnellen Reaktionszeiten. Unser Leistungsspektrum wird durch weitere Immobilienservices in den Bereichen Messkonzepte, Verbrauchsanalyse, Energieausweis und Rauchwarnmelder-Service ergänzt.

Über Uns
Gewerbeimmobilie

Unsere Leistungen

Komplexität einfach messen und abrechnen: Hier erhalten Sie ausführliche Informationen zu unserem Leistungsportfolio.

Zusammenarbeit mit FINRON Ihr Mehrwert

Die erfahrenen Experten der FINRON GmbH nehmen Ihnen alle anfallenden Arbeiten rund um die Heizkostenabrechnung ab und unterstützen Sie weit darüber hinaus. Während des gesamten Abrechnungsprozesses steht Ihnen ein direkter Ansprechpartner zur Verfügung, der Ihnen schnell und unbürokratisch weiterhilft. Unser Fokus liegt auf der Heizkostenabrechnung für jede Gebäudeart und der damit verbundenen Umsetzung kundenspezifischer Anforderungen. Ein faires Miteinander mit einer transparenten Kosten- und Preisstruktur ist uns besonders wichtig. Mit unserem zuverlässigen Gerätemanagement schaffen wir die Grundlage für eine korrekte Abrechnung.

Wasserzähler
Heizkosten, Zählerstand

Unsere Produkte

Smarte Lösungen, exakte Messwerte: Wir sind nicht herstellergebunden und verwenden frei auslesbare Messtechnik, die höchsten Qualitätsstandards entspricht.

Aktuelles

28.03.204

Schöne Ostern!

Das Team der FINRON wünscht Ihnen ein frühlingshaftes Osterfest im Kreise Ihrer Lieben und erholsame Feiertage. Genießen Sie die Zeit!

21.03.2024

Gebäudeenergiegesetz 2024 – Änderungen der Heizkostenverordnung

Das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des BGB, der HeizkostenVO und der BetriebskostenVO und zur Änderung der Kehr- und ÜberprüfungsVO vom 16.10.2023 (BGBl I Nr. 280 vom 19.10.2023) ist nunmehr zum 1.1.2024 in Kraft getreten. In diesem Blogbeitrag stellen wir die wichtigsten Aspekte zur Änderung der Heizkostenverordnung dar.

15.02.2024

Gebäudeenergiegesetz 2024 – Änderungen der Betriebskostenverordnung

Das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des BGB, der HeizkostenVO und der BetriebskostenVO und zur Änderung der Kehr- und ÜberprüfungsVO vom 16.10.2023 (BGBl I Nr. 280 vom 19.10.2023) ist nunmehr zum 1.1.2024 in Kraft getreten. In diesem Blogbeitrag stellen wir die wichtigsten Aspekte zur Änderung der Betriebskostenverordnung dar.

Das sagen unsere Kunden